E-Rechnung mit Ihrer Software: DATEV, Lexware, sevDesk, SAP und mehr

Ob Ihre Software E-Rechnungen ausstellen oder empfangen kann, sagt der Hersteller. Diese Seiten fassen zusammen, was die Hersteller von DATEV, Lexware, sevDesk, SAP und anderen auf ihren eigenen Seiten schreiben, jeweils mit Quelle und Datum. Dateien aus jeder Software prüfen Sie hier kostenlos.

Quellen

Stand: . Rechtliche Angaben bitte vor Entscheidungen bei Steuerberatung oder Finanzamt prüfen. Dies ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kann meine Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen?

Das hängt vom Produkt und der Version ab. Nur der Hersteller kann das verbindlich sagen. Auf den Seiten dieses Verzeichnisses stehen die Aussagen der Hersteller mit Quelle und Lesedatum. Was nicht belegt ist, steht dort als „laut Hersteller prüfen“.

Muss ich für die E-Rechnung die Software wechseln?

Nicht zwingend. Ab 2027 müssen Sie E-Rechnungen ausstellen, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, ab 2028 alle Unternehmen (§ 27 Abs. 38 UStG). Ob Ihre Software das kann oder ein Update braucht, fragen Sie den Hersteller.

Kann ich die Dateien aus meiner Software hier prüfen?

Ja. Der E-Rechnung-Prüfer nimmt XML-Dateien (UBL oder CII) und ZUGFeRD-PDFs aus jeder Software an und zeigt, ob sie gültig sind. Eine Verbindung zu den Programmen gibt es nicht. Sie laden die Datei selbst hoch.

Sind Sie mit diesen Herstellern verbunden?

Nein. Die Seiten nennen die Produkte nur, damit Sie Informationen und Prüfwege finden. Alle Namen gehören ihren Inhabern. Aussagen über Produkte stammen von den Herstellerseiten und sind verlinkt.

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