ZUGFeRD-Rechnung erstellen – kostenlos und ohne Anmeldung

Mit dem Formular erstellen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung ohne Software: Sie tragen Absender, Empfänger, Positionen und Steuer ein, das Tool erzeugt ein PDF mit eingebetteter XML (Profil EN 16931, PDF/A-3-Aufbau). Die Datei wird vor dem Download geprüft und nur bei Erfolg ausgegeben. Kostenlos, ohne Anmeldung.

1. Rechnungssteller (Sie)

Mindestens USt-IdNr. oder Steuernummer ist nötig, damit die Rechnung die Prüfung besteht.

2. Rechnungsempfänger
Bei Rechnungen an Behörden ist die Leitweg-ID Pflicht. Sie kommt in das Feld BT-10 (Käuferreferenz).
3. Rechnung
4. Positionen
5. Zahlung (optional)

Ihre Angaben und Dateien werden nicht gespeichert. Sie werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nach der Antwort verworfen. Die Datei wird nur ausgegeben, wenn die erzeugte E-Rechnung die Prüfung besteht.

So funktioniert es

  1. Formular ausfüllen. Tragen Sie Rechnungssteller, Empfänger, Rechnungsdaten und mindestens eine Position ein. Pflichtfelder sind markiert.
  2. Steuerfall wählen. Wählen Sie je Position 19 %, 7 %, steuerfrei (Kleinunternehmer), Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung oder Nullsatz.
  3. Erstellen, prüfen, herunterladen. Das Tool erzeugt PDF und XML und prüft beides. Sie erhalten die Datei nur, wenn die E-Rechnung gültig ist.

Was wir prüfen

  • XML-Schema (XSD): Aufbau und Datentypen nach UBL 2.1 bzw. UN/CEFACT CII D16B.
  • EN 16931: Geschäftsregeln der Europäischen Norm (Schematron, Version 1.3.16).
  • XRechnung 3.0.2: deutsche Regeln (CIUS) der KoSIT (Schematron, Version 2.6.0).

Grundlage ist die offizielle Validator-Konfiguration der KoSIT vom 31.08.2026. Geprüft wird die technische Gültigkeit. Ob Inhalt und Beträge zum Geschäftsvorfall passen, prüfen wir nicht.

Unterstützte Steuerfälle

AuswahlCode (UNCL 5305)Voraussetzung für die Prüfung
19 % oder 7 %SUSt-IdNr. oder Steuernummer des Rechnungsstellers
Steuerfrei, KleinunternehmerESteuernummer oder USt-IdNr., Hinweistext zur Befreiung
Reverse ChargeAEUSt-IdNr. des Rechnungsstellers und des Käufers
Innergemeinschaftliche LieferungKUSt-IdNr. beider Seiten, Leistungsdatum, Land des Käufers
NullsatzZwie S

Mehr zur Pflicht: E-Rechnung Pflicht. Sie sind Kleinunternehmer? Ratgeber für Kleinunternehmer. Sie haben schon ein PDF? PDF in ZUGFeRD umwandeln.

Quellen

Stand: . Rechtliche Angaben bitte vor Entscheidungen bei Steuerberatung oder Finanzamt prüfen. Dies ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist die erzeugte Rechnung eine E-Rechnung im Sinne des BMF?

Ja, wenn die Prüfung „gültig“ meldet: Das Profil EN 16931 erfüllt die Norm. Das BMF nimmt nur die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL aus. Für Ihre steuerlichen Angaben bleiben Sie selbst verantwortlich.

Kann ich damit Rechnungen an Behörden stellen?

Nicht empfohlen. Für Behörden ist der Standard XRechnung vorgesehen, bei ZUGFeRD das Profil XRECHNUNG. Dieses Tool erzeugt das Profil EN 16931. Die Leitweg-ID tragen Sie trotzdem in das Feld Käuferreferenz ein. Fragen Sie den Empfänger, ob er das Profil annimmt.

Wie erstelle ich als Kleinunternehmer eine Rechnung?

Setzen Sie das Häkchen „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“. Alle Positionen werden steuerfrei mit Hinweistext erzeugt. Tragen Sie Ihre Steuernummer oder USt-IdNr. ein.

Welche Grenzen hat das Formular?

Es erzeugt Rechnungen (Typ 380) in einer Währung, ohne Rabatte, Zuschläge, Anzahlungen, Skonto-Staffeln und Anhänge. Gutschriften fehlen noch.

Warum wird meine Rechnung abgelehnt?

Die Prüfung findet einen Fehler, zum Beispiel eine fehlende Steuernummer oder bei Reverse Charge eine fehlende USt-IdNr. des Käufers. Das Tool zeigt die Regel-ID und erklärt die Behebung.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Angaben werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nach der Antwort verworfen. Auch im Browser speichern wir nichts.

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