E-Rechnung mit DATEV: Was der Hersteller sagt und wie Sie Dateien prüfen
DATEV nennt auf eigenen Seiten XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0 für DATEV Auftragswesen next und die E-Rechnungsschreibung. E-Rechnungen empfangen Sie im E-Rechnungspostfach, danach läuft die Verarbeitung in DATEV Unternehmen online. Was Ihr Vertrag enthält, klären Sie mit DATEV. Dateien aus DATEV prüfen Sie hier kostenlos.
DATEV eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Für E-Rechnungen nennt DATEV auf eigenen Seiten die DATEV E-Rechnungsplattform mit dem E-Rechnungspostfach, DATEV Unternehmen online, DATEV Auftragswesen next und die DATEV E-Rechnungsschreibung.
Was der Hersteller sagt
| Thema | Aussage laut Hersteller | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Empfangen | Das E-Rechnungspostfach der DATEV E-Rechnungsplattform nimmt E-Rechnungen über das TRAFFIQX-Netzwerk, das Peppol-Netzwerk oder per E-Mail an. Empfangene E-Rechnungen leitet es automatisch an DATEV Unternehmen online weiter, wenn die Verbindung eingerichtet ist. | DATEV: E-Rechnungsplattform (Informationsseite zum E-Rechnungspostfach), gelesen am 30. Oktober 2026 |
| Formate | Laut DATEV unterstützt das Postfach XRechnung und ZUGFeRD 2.x, validiert eingehende E-Rechnungen nach EN 16931 und zeigt die XML-Daten lesbar an, auch bei ZUGFeRD. Rechnungen im reinen PDF-Format nimmt es als sonstige Rechnungen an. | DATEV E-Rechnungsplattform: Startseite mit FAQ, gelesen am 30. Oktober 2026 |
| Sonstiges | Im E-Rechnungspostfach selbst archiviert DATEV nicht. Für die Weiterverarbeitung und die GoBD-konforme Ablage der Eingangsrechnungen nennt DATEV die Anwendung Belege online in DATEV Unternehmen online. | DATEV: E-Rechnungsplattform (Informationsseite zum E-Rechnungspostfach), gelesen am 30. Oktober 2026 |
| Ausstellen | E-Rechnungen schreiben Sie laut DATEV mit den DATEV Eigenorganisationslösungen, mit DATEV Auftragswesen next oder mit den DATEV Mittelstand-Programmen. Der Empfänger erhält sie nur im Postfach, wenn er registriert ist, sein Postfach aktiviert hat und Sie seine TRAFFIQX-ID in Ihrer Rechnungssoftware hinterlegt haben. | DATEV: E-Rechnungsplattform (Informationsseite zum E-Rechnungspostfach), gelesen am 30. Oktober 2026 |
| Formate | DATEV Auftragswesen next erstellt und versendet E-Rechnungen nach EN 16931 in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0. | DATEV: Angebote und Rechnungen für Unternehmen schreiben (Auftragswesen next), gelesen am 30. Oktober 2026 |
| Ausstellen | Die Online-Lösung DATEV E-Rechnungsschreibung erzeugt Ausgangsrechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0. DATEV empfiehlt sie für bis zu 10 Ausgangsrechnungen im Monat und nennt sie als Alternative zu Rechnungen aus Word oder Excel. Eine GoBD-konforme Langzeitarchivierung bietet sie laut Produktvergleich nicht. | DATEV: Produktseite E-Rechnungsschreibung, gelesen am 30. Oktober 2026 |
Laut Hersteller prüfen
Zu diesen Punkten konnten wir keine belegbare Aussage finden. Klären Sie sie beim Hersteller:
- Welche Formate und ZUGFeRD-Profile DATEV Rechnungswesen und die DATEV Mittelstand-Programme beim Schreiben von E-Rechnungen ausgeben: laut Hersteller prüfen (Programmhilfe oder DATEV-Support). Die gelesenen Seiten nennen für Mittelstand nur, dass E-Rechnungen geschrieben werden können.
- Welche Dateiformate DATEV Unternehmen online beim Hochladen einer Eingangsrechnung als E-Rechnung einliest: laut Hersteller prüfen. Die Seite zum Rechnungseingang nennt dazu keine Formate.
- Ob die Schnittstelle des E-Rechnungspostfachs zu Software anderer Anbieter schon verfügbar ist: DATEV schreibt auf einer Seite „steht zur Verfügung“ und auf derselben Seite bei den Funktionen „in Planung“.
- Welche Funktionen in Ihrem DATEV-Vertrag und Ihrer Programmversion enthalten sind: bei DATEV oder Ihrer Steuerkanzlei erfragen.
So nutzen Sie die kostenlosen Tools mit Dateien aus DATEV
- Originalrechnung laden. Laden Sie die E-Rechnung aus dem E-Rechnungspostfach oder aus Ihrem DATEV-Programm auf Ihren Rechner. Laut DATEV ist im Postfach der Download der Originalrechnung samt Anhängen möglich.
- Datei prüfen. Öffnen Sie den E-Rechnung-Prüfer (E-Rechnung prüfen) und laden Sie die XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF hoch (bis 10 MB). Der Prüfer zeigt, ob die Datei gültig ist, und nennt bei Fehlern die verletzte Regel.
- Als zweite Ansicht lesen. Eine XRechnung als XML-Datei öffnen Sie im XRechnung-Viewer (XRechnung-Viewer). Er zeigt die Rechnung als lesbare Seite und lässt sich drucken. Das ist unabhängig von der Anzeige im DATEV-Postfach.
- Regelcode nachschlagen. Meldet der Prüfer zum Beispiel BR-DE-15, erklärt BR-DE-15 die Regel. Eine fehlerhafte erhaltene Rechnung korrigiert der Aussteller. Bitten Sie ihn um eine neue Datei.
- Wenn Ihr Programm keine E-Rechnung ausgibt. Erzeugen Sie ein ZUGFeRD-PDF mit ZUGFeRD-Rechnung erstellen oder ergänzen Sie ein vorhandenes PDF mit PDF in ZUGFeRD umwandeln. Das Profil ist EN 16931, nicht XRECHNUNG. Für Behörden ist das nicht gedacht.
Diese Website ist nicht mit DATEV verbunden und nicht von DATEV beauftragt. Unsere Werkzeuge lesen keine Daten aus DATEV-Programmen, verbinden sich nicht mit ihnen und importieren nichts daraus. Sie laden Dateien selbst hoch. DATEV und die genannten Produktnamen sind Namen ihrer Inhaber.
Seiten des Herstellers
- DATEV E-Rechnungsplattform: Startseite mit FAQ (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: E-Rechnungsplattform (Informationsseite zum E-Rechnungspostfach) (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: E-Rechnung mit DATEV, Pflicht, Formate und Lösungen (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: Angebote und Rechnungen für Unternehmen schreiben (Auftragswesen next) (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: Durchgängig digitale Prozesse mit Unternehmen online (Rechnungseingang) (gelesen am 30. Oktober 2026)
Mehr zum Thema: E-Rechnung Pflicht, erlaubte Formate und E-Rechnung mit anderer Software.
Quellen
Stand: . Aussagen über Produkte stammen von den verlinkten Seiten der Hersteller und sind mit dem Lesedatum versehen. Angebote ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Hersteller. Wir sind mit keinem Hersteller verbunden. Dies ist keine Steuerberatung.
- DATEV: E-Rechnungsplattform (Informationsseite zum E-Rechnungspostfach) (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV E-Rechnungsplattform: Startseite mit FAQ (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: Angebote und Rechnungen für Unternehmen schreiben (Auftragswesen next) (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: Produktseite E-Rechnungsschreibung (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: E-Rechnung mit DATEV, Pflicht, Formate und Lösungen (gelesen am 30. Oktober 2026)
- DATEV: Durchgängig digitale Prozesse mit Unternehmen online (Rechnungseingang) (gelesen am 30. Oktober 2026)
- § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen), gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Kann DATEV XRechnung und ZUGFeRD erstellen?
Für DATEV Auftragswesen next und die DATEV E-Rechnungsschreibung nennt DATEV beide Formate, ZUGFeRD ab Version 2.0, nach der Norm EN 16931. Für die DATEV Mittelstand-Programme sagt DATEV, dass sie E-Rechnungen schreiben können. Welche Formate das sind, stand auf den gelesenen Seiten nicht. Das müssen Sie laut Hersteller prüfen.
Wie empfange ich E-Rechnungen mit DATEV?
DATEV nennt das E-Rechnungspostfach der E-Rechnungsplattform. Es empfängt über TRAFFIQX, Peppol oder E-Mail, validiert nach EN 16931 und leitet an DATEV Unternehmen online weiter, wenn Sie die Verbindung eingerichtet haben. Archiviert wird laut DATEV nicht im Postfach, sondern in Belege online.
Was ist die TRAFFIQX-ID bei DATEV?
Mit der Aktivierung des E-Rechnungspostfachs erhalten Sie laut DATEV eine TRAFFIQX-ID, die Sie an Ihre Geschäftspartner weitergeben. Umgekehrt müssen Sie die ID eines Empfängers in Ihrer rechnungsschreibenden DATEV-Software hinterlegen, damit er die Rechnung im Postfach erhält.
Was kostet die E-Rechnung bei DATEV?
Preise nennen wir nicht, weil sie sich ändern. Laut DATEV ist der Rechnungsempfang im E-Rechnungspostfach kostenfrei. Für Versand und Schreibung beschreibt DATEV ein eigenes Preismodell. Lesen Sie den aktuellen Stand auf den verlinkten DATEV-Seiten.
Kann ich eine Datei aus DATEV hier prüfen?
Ja, wenn Sie die XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF gespeichert haben. Der E-Rechnung-Prüfer prüft gegen XSD, EN 16931 und die XRechnung-Regeln. Eine Verbindung zu DATEV gibt es nicht. Sie laden die Datei selbst hoch (bis 10 MB), und sie wird nicht gespeichert.